Auslandsstudium
Auslandsstudium
Anrechnung von Prüfungsleistungen
Wenn Sie für Ihr Auslandsstudium ein Learning Agreement abschließen wollen, besorgen Sie sich bitte ein entsprechendes Formular (auf der Homepage des Büros für Internationale Beziehungen erhältlich) und füllen Sie es soweit wie möglich aus. Das weitere Vorgehen hängt davon ab, ob für die von Ihnen ins Auge gefassten ausländischen Veranstaltungen bereits in der Vergangenheit Learning Agreements abgeschlossen wurden. Eine aktuelle Übersicht finden Sie hier (wobei die Existenz eines Learning Agreements nicht bedeutet, dass dies auch automatisch für die aktuellen Kurse gilt).
Falls der von Ihnen gewünschte Kurs auf der Liste steht, reichen Sie bitte Ihr ausgefülltes Learning Agreement zusammen mit einer Beschreibung des aktuell zu belegenden Kurses (Gliederung, Literatur, zeitlicher Umfang, Anzahl der ECTS) im Lehrstuhlsekretariat ein. Bitte fügen Sie Ihre E-Mail-Adresse bei, damit wir Sie für etwaige Rückfragen erreichen sowie nach der Unterschrift von Prof. Schnabel verständigen können.
Sollte der von Ihnen gewünschte Kurs nicht (bzw. nicht eindeutig) auf der Liste stehen oder sonstiger Klärungsbedarf bestehen, so vereinbaren Sie bitte mit der Sekretärin des Lehrstuhls einen Termin in der Sprechstunde von Prof. Schnabel. Bringen Sie dazu Ihr (teilweise ausgefülltes) Learning Agreement sowie alle verfügbaren Informationen über den zu belegenden Kurs mit (also Gliederung, Literatur, zeitlicher Umfang, Anzahl der ECTS).
Bitte beachten Sie: Bei der Entscheidung über eine Anrechnung orientieren wir uns am fachlichen Niveau und am zeitlichen Umfang der ausländischen Veranstaltung sowie am Maß der inhaltlichen Übereinstimmung mit einer unserer Veranstaltungen. Sie selbst sind dafür verantwortlich, dass die angerechnete Lehrveranstaltung mit der Prüfungsordnung Ihres Studienganges bzw. den Vorgaben Ihres Studienbereiches vereinbar ist.
Nach der Rückkehr aus dem Ausland kontaktieren Sie bitte Ihren Studiengangskoordinator, der die Anerkennung aller Ihrer Prüfungsleistungen anhand der von Ihnen mitzubringenden Noten- und Anerkennungslisten durchführt. Diese Anerkennung erfolgt seit Februar 2010 nicht mehr bei den einzelnen Lehrstühlen, die die einzelnen Learning Agreements abgeschlossen haben, sondern zentral bei den Koordinatoren der einzelnen Studiengänge.